DATAC Buchführungsbüro
Simone Eck

67126 Hochdorf-Assenheim

Lfd. Finanzbuchhaltung mit und ohne Beleggutdigitalisierung. Jederzeit Datenzugriff für Sie als Mandant mit DATAC24.

Lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung mit digitaler Personalakte. Zertifizierte Software, Abrechnung Papier oder digital.

GoBD konformes digitales Belegarchiv. Sekundenschnelles Suchen und Finden durch OCR Volltexterkennung.

Gute Zahlen bedeuten gute und schnelle Entscheidungen. Noch größerer Erfolg für Ihr Unternehmen!

*Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 StBerG, keine Rechts- und Steuerberatung [?]

Papier ade - wir digitalisieren Ihre Buchhaltung!

Digitale Buchhaltung und Belege - sparen Sie Zeit und Geld!

Bild Büro

Simone Eck

Das Streben nach Optimierung findet sich im privaten wie auch beruflichen Bereich als Konstante bei der Geschäftsführerin Simone Eck. Im Anschluss an ihre Berufsausbildung als Bürokauffrau (IHK) erwarb sie die Fachhochschulreife und schloss im Jahr 2008 ihr Studium als Diplom Informationsjuristin (FH) ab. Selbst während diesen Fortbildungen hat Frau Eck stets als Buchhalterin und Lohnabrechnerin Praxiserfahrung in verschiedensten Branchen sammeln können. Nach mehrjähriger Berufserfahrung in der Buchhaltung, Kosten- und Leistungsrechnung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Verwaltung, Personalwesen, Hausverwaltung sowie im Forderungsmanagement befindet sich Frau Eck nun in der anspruchsvollen Fortbildung zur Bilanzbuchhalterin (IHK).

Ihr Buchhalter in Mannheim, Ludwigshafen, Bad Dürkheim, Speyer, Grünstadt und Frankenthal - im Rhein-Pfalz-Kreis!

Wir erledigen Ihre laufende Buchhaltung* kompetent, zuverlässig und fristgerecht!
Als selbstständiges Buchhaltungsbüro im DATAC Franchiseverbund führen wir Ihre Buchhaltung in die Digitalisierung! Mit uns erhalten Sie das Programm DATAC24. Scannen Sie Ihre Belege ein – übermitteln Sie diese digital verschlüsselt an uns – wir senden Ihnen Ihre Buchhaltung verarbeitet zurück. Gleichzeitig erhalten Sie ein digitales Archiv mit Volltexterkennung, ein Arbeitsinstrument für die GoBD-​konforme Kassenbuchführung und vieles mehr!

Warum die Buchführung outsourcen?

Rechnen Sie einmal nach, wie viel es kostet, die Buchführung im eigenen Haus erledigen zu lassen: mit Personal, mit Krank- und Urlaubskosten, Arbeitsplatz, Hardware und Software einschl. Wartung. – Und jetzt lassen Sie ein DATAC Buchführungsbüro anbieten. – Sie werden erstaunt sein, wie viel Geld monatlich zu sparen ist!

Vorteil 1:

Mehr Leistung und weniger Kosten - konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft!

Vorteil 2:

Übermitteln Sie Ihre Belege elektronisch mit dem Modul DATAC24 – und erhalten Sie zusätzlich eine digitale Beleggutarchivierung!

Vorteil 3:

Profitieren Sie von umfangreichem Wissen. Hinter diesem Büro steht die langjährige Erfahrung der Franchisegruppe DATAC.

Zwei Laptops und dazwischen ein Mann, der einem anderen etwas erklärt

Wussten Sie schon? - So sind die steuerliche Aufbewahrungsfrist von betrieblichen Unterlagen

Dokumente, die als Buchungsgrundlage gedient haben, müssen 10 Jahre aufbewahrt werden, übrige Unterlagen sind 6 Jahre zu archivieren. Achtung: Hierzu gibt es weitere Ausnahmen wie z.B. bei nur vorläufigen Steuerfestsetzungen oder begonnenen Außenprüfungen.

Da die Aufbewahrungsfrist erst mit Ablauf des Jahres, in dem die letzte buchhalterische Eintragung erfolgt ist, beginnt, empfiehlt es sich, bei Unsicherheiten die betreffenden Unterlagen sogar 11 Jahre aufzubewahren!

Die Buchhaltungsunterlagen zum Geschäftsjahr 2009 können daher erst nach dem 31.12.2020 entsorgt werden, wenn beispielsweise noch im Jahr 2010 Abschlussbuchungen erfolgt sind.

Achtung: Falls noch nicht alle Steuerbescheide des betreffenden Jahres bestandskräftig sind, müssen die Unterlagen sogar länger als 10 Jahre aufbewahrt werden.

Noch länger – nämlich 30 Jahre – sollten Gerichtsurteile, Mahnbescheide und Prozessakten – im Original – aufbewahrt werden.

Bei einem Wechsel der Buchhaltungssoftware musste diese bisher 10 Jahre aufbewahrt werden. Wurde die Software jedoch ab 01.01.2020 gewechselt, genügt die Aufbewahrung von einem Datenträger mit den gespeicherten Steuerunterlagen für nur noch 5 Jahre.

Haben Sie Ihre Unterlagen GoBD-konform, beispielsweise mit DATAC24 oder DATAC Archiv digitalisiert, können Sie die Papierunterlagen sogar schon direkt nach der digitalen Archivierung entsorgen!

Jeder Beitrag wird gründlich recherchiert und nach bestem Wissen für das interessierte Publikum verständlich und übersichtlich aufbereitet. Die Artikel stellen rein journalistische Inhalte dar und dienen nicht der Rechts- oder Steuerberatung. Das Buchführungsbüro übernimmt nur Leistungen nach § 6 Abs. 3 und 4 StBerG. Für eventuell enthaltene Fehler oder Unklarheiten wird keine Haftung übernommen.

Quelle: https://www.haufe.de/finance/buchfuehrung-kontierung/aufbewahrungsfristen-welche-unterlagen-vernichtet-werden-koennen_186_432446.html

Vertrauen durch DATAC

Buchführung und Lohn- und Gehaltsabrechnung sind Dienstleistungen, die Vertrauen erfordern.

Dieses Buchführungsbüro ist Mitglied in der DATAC Franchisegruppe. Die größte Franchisegruppe selbstständiger Buchhalter ist in Deutschland, Österreich und der Schweiz aktiv. Perfekte Software, schnelle Hilfe und kompetente Schulungen geben Ihnen die Sicherheit, in guten Händen zu sein.

Gruppe von Menschen legen ihre Hände übereinander
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